Menü

Barrierefreiheit

Unsere Barrierefreiheitserklärung

Stand 14. Jänner 2021

Barrierefreiheit

Die GÖG ist bemüht, einen Zugang zu den Informationen und Diensten für alle sicherzustellen. Gemäß dem für oepgk.at festgelegten Qualitätsanspruch strebt sie die Einhaltung der Empfehlungen der „Web Content Accessibility Guidelines 2.0“, Level AA, des World Wide Web Consortium (W3C) an.

Es sind noch nicht alle Inhalte oder herunterladbaren Dateien vollständig barrierefrei. Sollten diese Informationen für Sie nicht zugänglich sein, wenden Sie sich bitte an oepgk@goeg.at. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Barrierefreiheitserklärung

Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.oepgk.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Wir planen, jene Mängel, deren Behebung redaktionell durchführbar ist (zum Beispiel fehlende Alternativtexte bei Bildern), sukzessive zu beheben. Mängel, deren Beseitigung Programmieraufwand nach sich zieht, beabsichtigen wir nach Maßgabe personeller und budgetärer Verfügbarkeit schrittweise zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.01.2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im August 2020. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 14.01.2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an oepgk@goeg.at mit dem Betreff “Meldung einer Barriere in der Website www.oepgk.at”. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt

Koordinationsstelle der Österreichischen Plattform Gesundheitskompetenz (ÖPGK)
Fonds Gesundes Österreich
Aspernbrückengasse 2
1020 Wien
Tel: +43 1 89 50 400 750
E-Mail: oepgk@goeg.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Skip to content