Vernetzung, gemeinsames Lernen und Aufbau einer Community sind zentrale Aufgaben der ÖPGK. Die Mitgliedsorganisationen der ÖPGK mit ihren Maßnahmen spielen dabei eine zentrale Rolle.
ÖPGK-Mitgliedschaft
Organisationen, die eine Gesundheitskompetenz-Maßnahme im Sinne des Gesundheitsziels 3 nach definierten Kriterien durchführen, werden vom Kern-Team mit einer Mitgliedschaft bei der ÖPGK ausgezeichnet.
Die ÖPGK lädt alle im Bereich Gesundheitskompetenz tätigen Organisationen ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen und Mitglied bei der ÖPGK zu werden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, um die Gesundheitskompetenz der österreichischen Bevölkerung zu stärken.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft
- Einbindung in die Gestaltung der ÖPGK
- Auszeichnung Ihrer Gesundheitskompetenz-Maßnahme durch die Aufnahme als Mitglied in die ÖPGK
- Imagegewinn als ÖPGK-Mitglied
- Möglichkeit der Präsentation Ihrer Arbeit auf der Webseite der ÖPGK und im Newsletter
- Seminaren zur Gesundheitskompetenz im FGÖ Bildungsnetzwerk-Seminarprogramm – Mitglieder haben die Möglichkeit zur kostenfreien Teilnahme an speziell mit dem ÖPGK-Logo gekennzeichneten Veranstaltungen
7 Schritte zu Ihrer Mitgliedschaft
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in der ÖPGK! Bitte beachten Sie folgende Schritte:
Toolbox
- Kriterien für Mitgliedschaft und Anerkennung in der ÖPGK
- Antragsformular Word-Vorlage
- Maßnahmenkatalog 2022
- Maßnahmenkatalog 2021
Veranstaltungen:
4. Mitgliederversammlung(©)martin_sommer
1 EINSCHÄTZUNG
Überprüfen Sie, ob die Maßnahme den Kriterien für Mitgliedschaft und Anerkennung in der ÖPGK entspricht.
2 ANTRAGSTELLUNG
Füllen Sie das Antragsformular online aus. Dieses wird automatisch vertraulich an die Koordinationsstelle der ÖPGK übermittelt. Alternativ können Sie die Word-Vorlage verwenden und an oepgk@goeg.at übermitteln.
Nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten steht die ÖPGK bei der Antragstellung in beratender Funktion zur Verfügung (oepgk@goeg.at).
3 DURCHSICHT
Die Koordinationsstelle prüft Ihren Antrag auf Basis der Mitgliedschaftskriterien und stellt gegebenenfalls Rückfragen. Sollte der Antrag einer Überarbeitung bedürfen, steht die ÖPGK nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten in beratender Funktion zur Verfügung (oepgk@goeg.at).
4 BEWERTUNG
Die Koordinationsstelle legt dem Kern-Team der ÖPGK die bewerteten Mitgliedschaftsanträge vor.
5 ENTSCHEIDUNG
Die Antragssteller werden zu einer Kern-Teamsitzung eingeladen (virtuell oder in Präsenz), um ihre Maßnahme dem Kern-Team zu präsentieren (ca. 5-10 Minuten) und etwaige Fragen zu beantworten. Das Kern-Team der ÖPGK entscheidet im Anschluss über den Antrag zur Mitgliedschaft.
6 RÜCKMELDUNG
Die Koordinationsstelle meldet im Auftrag des Kern-Teams an die antragstellende Einrichtung zurück.
7 ANERKENNUNG
Im Falle einer Anerkennung der Mitgliedschaft werden die im Antragsformular gekennzeichneten Informationen zur Einrichtung sowie zu ihren Maßnahmen auf der Webseite der ÖPGK veröffentlicht. Mitglieder bekommen den regelmäßig erscheinenden Newsletter, werden zu Veranstaltungen der ÖPGK eingeladen und erhalten darüber hinaus eine Mitgliedschaftsurkunde.