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Mitglied werden

ÖPGK-Mitgliedschaft

Organisationen, deren Maßnahmen definierten Kriterien entsprechen, werden vom Kern-Team mit einer Mitgliedschaft bei der ÖPGK ausgezeichnet.
Die Mitgliedschaft ist auf die Dauer der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme (max. jedoch drei Jahre) befristet. Das Kern-Team kann aber unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme fortgeführt wird, eine Verlängerung beschließen.

Vorteile einer Mitgliedschaft

  • Imagegewinn als ÖPGK-Mitglied: Sie dürfen das ÖPGK Logo auf Ihre Website oder bei außenwirksamen Auftritten nutzen.
  • Außenwirksamkeit: Möglichkeit der Darstellung Ihrer Maßnahme auf der Webseite der ÖPGK und im Newsletter
  • Vernetzungsmöglichkeiten: Möglichkeit des Fachaustausches und der Vernetzung durch
    • die Jahreskonferenz
    • die Mitgliederversammlung
    • ÖPGK-Exchange
    • ÖPGK Werkstatt
  • Kostenfreie Teilnahme an Seminaren im FGÖ Bildungsnetzwerk-Seminarprogramm (1 Person/Organisation)

Schritte zu Ihrer Mitgliedschaft

Einschätzung

Antragstellung

Füllen Sie das Antragsformular online aus. Dieses wird automatisch vertraulich an die Koordinationsstelle der ÖPGK übermittelt. Alternativ können Sie die Word-Vorlage verwenden und an oepgk@goeg.at übermitteln.

Nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten steht die ÖPGK bei der Antragstellung in beratender Funktion zur Verfügung.

Die nächste Kern-Team Sitzung findet am 26.06.2024 statt. Der Stichtag für die Einreichung ist der 07.06.2024.

Bewertung

Expert:innen der ÖPGK prüfen Ihren Antrag auf Basis der Mitgliedschaftskriterien und stellt gegebenenfalls Rückfragen. Die Koordinationsstelle legt dem Kern-Team der ÖPGK die bewerteten Mitgliedschaftsanträge vor.

Präsentation Ihrer Maßnahme

Der Antragssteller wird zur nächst möglichen Kern-Teamsitzung eingeladen (virtuell), um die Maßnahme dem Kern-Team zu präsentieren (ca. 5-10 Minuten) und etwaige Fragen zu beantworten. Das Kern-Team der ÖPGK entscheidet im Anschluss über den Antrag zur Mitgliedschaft.
Die Koordinationsstelle meldet im Auftrag des Kern-Teams an die antragstellende Einrichtung zurück.

Anerkennung

Im Falle einer Anerkennung der Mitgliedschaft wird die Maßnahme auf der Webseite der ÖPGK veröffentlicht und im nächsten Newsletter vorgestellt. Zudem laden wir Sie herzlich ein uns ein Kurzvideo zukommen zulassen, das wir auch im Rahmen der Jahreskonferenz zeigen.
Für neue Mitglieder bietet die Koordinationsstelle ein erstes Kennenlernen im Rahmen eines kurzen Onboardings (online, ca. 30 min) an, um über die Angebote der Plattform und die Mitgliedschaft zu informieren.

Veranstaltungen

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4. Mitgliederversammlung(©)martin_sommer
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