Förderprogramm Gesundheitskompetenz Steiermark

Einrichtung: Gesundheitsfonds Steiermark

Zuständige Leiter: Mag. Michael Koren und Dr. Bernd Leinich, MBA

Maßnahmenkoordinatorin: Anja Mandl, MA, anja.mandl@gfstmk.at

Laufzeit: 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2021

Endbericht: https://www.gesundheitsfonds-steiermark.at/wp-content/uploads/2022/01/Eval-GesKomp_Endbericht_final.pdf

Schwerpunkte: Gute Gesundheitsinformation (GGI), Rahmenbedingungen in Organisationen und Settings (GKO)

Beschreibung

Aus der für den europäischen Raum bedeutsamsten Gesundheitskompetenz-Studie, dem Health Literacy Survey (HLS-EU 2012), ging hervor, dass die österreichische Gesundheitskompetenz unter dem Durchschnitt aller befragten 8 Länder liegt. Jede/jeder zweite Österreicherin und Österreicher verfügt somit über problematische oder inadäquate Gesundheitskompetenz. Der Bericht „Mehr Beteiligung! Gesundheit verstehen – beurteilen – anwenden“ zeigt, dass die Steirerinnen/Steirer im Bundesländervergleich sogar die niedrigste Gesundheitskompetenz aufweisen (63,2% der Steirerinnen/Steirer haben eine unzureichende oder problematische Gesundheitskompetenz). Als Reaktion auf dieses Ergebnis wurde im steirischen Gesundheitsplan 2035 als Prämisse verankert, dass Patientinnen/Patienten durch Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in ihrer Rolle unterstützt werden sollen. In einem gesundheitskompetenten System nehmen informierte und kompetente Patientinnen/Patienten eine aktivere und partitivere Rolle im Versorgungsgeschehen ein und behalten damit die Verantwortung für ihr Gesundheitsverhalten. Das übergeordnete Ziel lautet somit: MEHR Beteiligung: Die Gesundheitsversorgung wird einfacher und besser verständlich. Die Menschen in der Steiermark können sich in Zukunft noch besser darüber informieren, wie sie für mehr Gesundheit im Alltag sorgen können. Als erste Maßnahme unter dieser Prämisse wurde ein Förderungscall zum Thema geöffnet, der erstmals Förderungsmittel bereitstellt, um die Gesundheitskompetenz in der Steiermark (persönliche Gesundheitskompetenz und gesundheitskompetentes System) zu steigern. Bislang gab es keine Förderungsmöglichkeit in diesem Sinne und Maßnahmen zur Stärkung von Gesundheitskompetenz wurden ungebündelt von unterschiedlichen Stakeholdern im Gesundheitssystem umgesetzt. Der Förderungscall verfolgt erstmals eine gemeinsame Vision, unter der Projekte umgesetzt werden können. Zudem wurden gewisse Bereiche, wie z.B. der Medienbereich, bislang kaum beachtet, obwohl sie zur Steigerung der Gesundheitskompetenz maßgeblich beitragen.

Zielsetzung

Strategisches Ziel: Das strategische Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der persönlichen Gesundheitskompetenz der Steirerinnen/Steirer und die Gestaltung eines gesundheitskompetenten Gesundheitssystems in der Steiermark.

Operatives Ziel: Das operative Ziel der Maßnahme ist es, mithilfe des Förderungscalls Modellprojekte zur Stärkung der persönlichen Gesundheitskompetenz der Steirerinnen/Steirer und die Gestaltung eines gesundheitskompetenten Systems in der Steiermark zu initiieren und folglich umzusetzen.

Zielgruppen

Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

Methodik

Zu Beginn wurden in Abstimmung mit steirischen und bundesweiten Stakeholdern (ÖPGK, GÖG, Hauptverband etc.) Förderungsrichtlinien erstellt. Begleitend wurden die Antragsdokumente entwickelt (unter Beteiligung von Stakeholdern). Diese Förderungsrichtlinien stellen alle Rahmenbedingungen zur Förderung dar. Es wurden 6 Förderungsschwerpunkte definiert. Die eingereichten Projekte müssen sich auf mind. eines davon beziehen. Der Förderungscall war von 03. Juli 2017 bis13. Oktober 2017 geöffnet. Alle notwendigen Unterlagen konnten über die Homepage des Gesundheitsfonds Steiermark heruntergeladen werden. Die eingereichten Unterlagen hatten zu enthalten: Förderungsantrag, Projektstrukturplan samt Projektkalkulation und ein Datenblatt. Die Entscheidung über die Projektförderung erfolgt anhand der eingereichten Dokumente in zwei Schritten:

  1. Formale Prüfung der Antragsunterlagen durch die Geschäftsstelle des Gesundheitsfonds Steiermark. Bei Mängelbehebung Weiterleitung der Antragsunterlagen an die Fachjury (Vertreter von Gesundheitsfonds Steiermark, Bundesministerium für Gesundheit und Österreichischer Plattform Gesundheitskompetenz, Gesundheit Österreich GmbH, Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Amt der oberösterreichischen Landesregierung), sonst Ablehnung.
  2. Inhaltliche Begutachtung der eingereichten Projekte anhand der inhaltlichen Förderungskriterien lt. Förderungsrichtlinien im Rahmen einer Jurysitzung. Parallel zur Begutachtung der Jurymitglieder werden die Anträge auf die Beachtung des Genderaspektes hin geprüft (Fachbeirat für Fachbeirat für Frauengesundheit in der Steiermark) sowie vom Entwicklungs- und Planungsinstitut für Gesundheit (Tochtergesellschaft) betreffend eines möglichen Evaluationsdesigns begutachtet. Die Stellungnahme des Genderaspektes fließt in das Gesamturteil mit ein. Die Stellungnahme bezüglich Evaluationsdesign fließt ebenso in die Beurteilung mit ein und soll primär einer systematischen Gesamtevaluation dienen. Alle geförderten Projekte sollen 2021 einer Gesamtevaluation unterzogen werden.

Die geförderten Projekte werden ab ihrem Projektstart einem Projektcontrolling unterzogen. Das beinhaltet ein inhaltliches (Projektstrukturpläne und Key Performance Indicators) und finanzielles Controlling, wobei die plangemäße Projektumsetzung und der –fortschritt geprüft werden. Eine Vernetzung aller Projekte ist im Rahmen von gemeinsamen Treffen (2-mal jährlich geplant). Hier können Synergien in Erfahrung gebracht werden.

Beitrag zum Wirkungsziel 1

In den Förderungsrichtlinien wurde als Kriterium festgelegt, dass die eingereichten Maßnahmen mindestens einem der Wirkungsziele des österreichischen Gesundheitsziels entsprechen müssen. Daher tragen die Projekte maßgeblich auch zur Umsetzung dieses strategischen Wirkungszieles bei. Ein Mitglied der Fachjury ist außerdem eine Vertretung der ÖPGK, die auf die Einhaltung dieses Kriteriums achten wird.

Beitrag zum Wirkungsziel 2

In den Förderungsrichtlinien wurde als Kriterium festgelegt, dass die eingereichten Maßnahmen mindestens einem der Wirkungsziele des österreichischen Gesundheitsziels entsprechen müssen. Daher tragen die Projekte maßgeblich auch zur Umsetzung dieses strategischen Wirkungszieles bei. Ein Mitglied der Fachjury ist außerdem eine Vertretung der ÖPGK, die auf die Einhaltung dieses Kriteriums achten wird.

Beitrag zum Wirkungsziel 3

In den Förderungsrichtlinien wurde als Kriterium festgelegt, dass die eingereichten Maßnahmen mindestens einem der Wirkungsziele des österreichischen Gesundheitsziels entsprechen müssen. Daher tragen die Projekte maßgeblich auch zur Umsetzung dieses strategischen Wirkungszieles bei. Ein Mitglied der Fachjury ist außerdem eine Vertretung der ÖPGK, die auf die Einhaltung dieses Kriteriums achten wird.

09.10.2018
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