Strukturen und Strategie der Gesundheitskompetenz in Österreich

Warum braucht es Strukturen und Strategie?

Gesundheitskompetenz ist gesellschaftsrelevant und braucht das Zusammenwirken vieler Politik- und Gesellschaftsbereiche. Deshalb müssen wir:

  • Kapazitäten für Koordination, Planung und Umsetzung entwickeln, um Insellösungen zu vermeiden
  • Zusammenarbeit über Sektoren und Disziplinen hinweg organisieren
  • Wissen über Maßnahmen und Tools entwickeln und verbreiten
  • Arbeitskräfte qualifizieren und befähigen
  • Ressourcen bereitstellen
  • Fortschritte messen, evaluieren, monitoren
  • die Nachhaltigkeit der Entwicklungen absichern
 

Welche Formen von Strukturen und Strategien gibt es in Österreich?

Politische Verbindlichkeit
  • Seit 2012: 10 „Gesundheitsziele Österreich“ Gesundheitsziel 3 „GK der Bevölkerung stärken“
  • Seit 2013: Reformprozess „Zielsteuerung-Gesundheit“ mit Bund, Ländern, Sozialversicherung, Umsetzung auch auf Ebene der Bundesländer
  • 2024-2028 : Aktueller Zielsteuerungs-Vertrag mit Ziel Nr. 15 „Stärkung der GK der Bevölkerung“
  • Regierungsprogramm 2025 – 2029: GK weiterentwickeln, GK adressieren (S. 111)
  • Einbau von GK in weitere Strategien:
    • E-Health Strategie: Strategisches Ziel 8 „Digitale Kompetenzen stärken“
    • Patientenwege: Bessere Steuerung der Patientenwege gemäß dem Slogan „Digital vor Ambulant vor Stationär
Institutionelle Verankerung/Kapazitäten
  • 2015: Einrichtung der ÖPGK mit dem Ziel der Koordination und Weiterentwicklung des Bereichs (z.B. Förderung von Gesundheitskompetenzen als Lebenskompetenzen als Bildungs- und Erziehungsauftrag in den Lehrplänen)
Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Curricula-Entwicklung und Ausbildung: Zusammenwirkung von Bildungs- und Gesundheitssektor (z.B. Förderung von Gesundheitskompetenzen als Lebenskompetenzen als Bildungs- und Erziehungsauftrag in den Lehrplänen)
  • GK in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Gesundheitsberufen (z.B. Gesprächsqualitäts-Trainings der ÖPGK, Initiativen von Berufsverbänden)
 Finanzielle Ressourcenbereitstellung
  • GK als einer von vier Schwerpunktbereichen der österreichischen Gesundheitsförderungs-Strategie (Regelung der Vergabe der Gesundheitsförderungs-Mittel von Bund und Ländern)

Gesetzliche Verankerung

  • Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) – § 156 Abs. 1 Z. 3: Krankheitsverhütung
  • Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – 2. Abschnitt, § 12, § 14, § 16 und § 22a
  • Österreichischer Strukturplan Gesundheit
  • Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – § 5, § 8, § 9, §13 und § 15