Patienteninformationen zu Qualitätsstandards

Einrichtung: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Zuständiger Leiter: HBM Johannes Rauch

Maßnahmenkoordinatorinnen: Mag.a Patrizia Theurer (patrizia.theurer@gesundheitsministerium.gv.at); Mag.a Verena Nikolai (verena.nikolai@gesundheitsministerium.gv.at)

Einrichtung: Gesundheit Österreich GmbH

Zuständiger Leiter: ao. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann

Maßnahmenkoordinator: Mag. Wolfgang Geißler, wolfgang.geissler@goeg.at

Laufzeit: 6. August 2020 bis 6. August 2030

Schwerpunkt: Gute Gesundheitsinformation (GGI)

Wirkungsbereich: österreichweit

Beschreibung

Qualitätsstandards gelten als bundesweite „Mindestanforderungen“ in der Patientenversorgung. Sie werden primär für die Zielgruppe der Gesundheitsdienstleister/innen entwickelt, die darin empfohlenen Maßnahmen sollen hinsichtlich des erhofften Effekts möglichst evidenzbasiert und realistisch umsetzbar sein. In Ergänzung dazu werden auch begleitende leicht verständliche Patienteninformationen für die Bevölkerung, für Patientinnen/Patienten und deren Zu- und Angehörige publiziert. Durch die Bereitstellung solcher evidenzbasierter zielgruppengerecht aufbereiteter Informationen sollen Betroffene in ihrer Gesundheitskompetenz unterstützt werden. Sie sollen Entscheidungen gezielter treffen können und dazu befähigt und ermutigt werden, selbst einen Beitrag zur Patientensicherheit zu leisten.

Zielgruppen

im Setting Gesundheits- und Sozialwesen/(öffentliche) Dienstleistungen: Patientinnen/Patienten, Klientinnen/Klienten, Ärztinnen/Ärzte, Pflege- und Betreuungspersonal, Berufsgruppen der psychosozialen Versorgung (Psychologinnen/Psychologen, Sozialarbeiter/innen etc.), Gesundheitsförderungsberater/-innen, Gesundheitsexpertinnen/Gesundheitsexperten

Methodik

Für den Erstellungsprozess der Patienteninformationen wurde ein Handbuch erstellt, das unter anderem auf den Qualitätskriterien der Guten Gesundheitsinformation Österreich der ÖGPK basiert. In der Erstellung werden diese Kriterien entsprechend angewandt.
Insbesondere werden als qualitätssichernde Maßnahme Laien, Selbsthilfegruppen, Personen mit Nicht-Deutscher Muttersprache und Personen mit kognitiven Einschränkungen in den Erstellungsprozess mit einbezogen und deren Rückmeldungen berücksichtigt.
Die Patienteninformationen werden in zwei Versionen veröffentlicht, die jeweils ein unterschiedliches Publikum adressieren.

Sie erscheinen einmal als Standard-Version in zeitungstypischer Sprache und in einer Leichter-Lesen-Version mit kurzen Sätzen (10-12 Wörtern) und größerer Schrift (Schriftgröße 14). Letztere Version soll auch von Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen, Personen mit kognitiven Einschränkungen oder Personen mit Leseschwächen besser verstanden werden. Die Leicht-Lesen Formate werden nach Capito, Lesestandard A2 zertifiziert. Die zertifizierende Stelle ist die atempo Betriebsgesellschaft mbH in Graz.

Die Verbreitung der Patienteninformationen erfolgt über mehrere Kanäle:

  • Internet: Die elektronischen Versionen der Patienteninformationen werden als PDF auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz https://www.sozialministerium.at/ veröffentlicht.
  • Organisationen: Eine Verbreitung durch medizinische Fachgesellschaften, Patientenanwaltschaften, Krankenhausträger, Sozialversicherungen und Selbsthilfeorganisationen wird angestrebt. Diese werden mittels Aussendung über die veröffentlichte Patienteninformation informiert und eingeladen zur Patienteninformation auf ihrer Webseite zu verlinken.
  • Vorstellung der Patienteninformationen bei unterschiedlichen (medizinischen und wissenschaftlichen) Veranstaltungen
  • Presse- und Öffentlichkeitsdienst: Die Verbreitung erfolgt über die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des BMSGPK, z. B. in Form einer Presseaussendung

Beitrag zum Wirkungsziel 1

Die bereitgestellten Patienteninformationen sollen dazu dienen, dass Betroffene die Abläufe der jeweiligen Untersuchung / Behandlung besser nachvollziehen können. Die Patienteninformationen sollen das Arzt-Patienten-Gespräch unterstützen und verbessern, indem Betroffene einerseits informiert und andererseits ermutigt werden Fragen zu stellen, um die für sie wichtigen Informationen zu erhalten.

Beitrag zum Wirkungsziel 2

Die Patienteninformationen dienen der besseren Information, dem besseren Verständnis, der leichteren Beurteilbarkeit und Anwendbarkeit der jeweiligen Diagnostik oder Therapie. Damit soll die persönliche Gesundheitskompetenz der jeweiligen Betroffenengruppe gestärkt werden.

05.03.2021
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